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BVerwG, 22.02.1967 - V C 144.66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Klärung der Frage der Zuständigkeit für den Sozialhilfefall - Zulässigkeit der Beiladung des ursprünglichen Klägers im Revisionsverfahren - Rechtschutzwürdiges Interesse (Rechtsschutzinteresse) ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.06.1966 - 55 III 65
- BVerwG, 22.02.1967 - V C 144.66
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 144.66
Der ursprüngliche Kläger, als der freilich der Hilfesuchende selbst zu nennen gewesen wäre (Urteil vom 30. November 1966 - BVerwG V C 29.66 -), ist durch den Wechsel der Parteien aus dem Rechtsstreit ausgeschieden. - BVerwG, 31.08.1966 - V C 185.65
Sozialhilfeträger als Träger der als Eingliederungshilfe geltenden …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 144.66
Bei der neuerlichen Sachentscheidung wird das Berufungsgericht auch das Urteil des Senats vom 31. August 1966 - BVerwG V C 185.65 - mit in Betracht ziehen können, in dem bereits auf die Notwendigkeit der individuellen Betrachtungsweise bei der Beurteilung der Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe hingewiesen worden ist.
- BVerwG, 17.05.1972 - V C 43.72
Kosten für eine Heilerziehung - Ersatz von Aufwendungen
Der Beigeladene zu 2) könnte durch eine allein die Parteien im Verhältnis zueinander bindende Feststellung, daß der Beklagte verpflichtet ist, Kriegsopferfürsorge zu leisten, nicht gehindert werden, keinen Antrag auf Kriegsopferfürsorge zu stellen (dazu auch Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG V C 144.66 - [FEVS 15, 2]). - BVerwG, 14.06.1967 - V C 162.66
Träger der Sozialhilfe - kompetenzmäßige Hilfe nach dem BSHG - gesetzlich …
Dahingestellt bleiben kann im vorliegenden Zusammenhang, ob die begehrte Feststellung auch den Beigeladenen binden würde und nach Überleitung des Anspruchs auf Kriegsopferfürsorge auf den Kläger sich dieser auf die im vorliegenden Verfahren erstrittene Feststellung berufen könnte (dazu Urteil des Senats vom 22. Februar 1967 - BVerwG V C 144.66 -). - BVerwG, 14.01.1970 - V C 83.69
Hilfe zum Lebensunterhalt zugunsten eines Behinderten - Zuständigkeit eines …
Schon hieraus ergibt sich - wie auch nochmals im Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG V C 144.66 - (DÖV 1967, 642) hervorgehoben -, daß es für die Zuständigkeit entscheidend auf die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls ankommt, also darauf, ob der Hilfeempfänger die notwendige Hilfe innerhalb oder außerhalb einer Anstalt erhält.